Das dominikanische Gesundheitsministerium hat die endgültige Schließung des Zentrums für ästhetische und rekonstruktive Chirurgie Diosa Los Jardines in Santiago angeordnet. In der Einrichtung war im März 2026 die 32-jährige Patientin Geraldín Hernández gestorben.
Nach Angaben der Behörde erfolgte die Maßnahme wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gesundheitsgesetz sowie gegen die Vorschriften zur Zulassung von Gesundheitseinrichtungen und -diensten.
Auch gegen den Leiter des Zentrums, den Arzt Heriberto Liranzo, wurden Konsequenzen bekanntgegeben. Die Dominikanische Gesellschaft für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie suspendierte ihn vorübergehend wegen seiner Verbindung zu Praktiken, die mit unzulässiger Berufsausübung in Zusammenhang stehen.
Das Zentrum hatte seine Betriebsgenehmigung im September 2023 erhalten. Diese war laut Gesundheitsministerium bis September 2025 gültig. Bei späteren Kontrollen und Inspektionen stellten die Behörden jedoch Unregelmäßigkeiten bei den Abläufen sowie bauliche Mängel und Veränderungen an der Infrastruktur fest, die nicht den vorgeschriebenen Anforderungen entsprachen.
Bereits am 12. März 2025 hatte das Ministerium deshalb eine 45-tägige vorläufige Schließung angeordnet. Als Gründe nannte die Behörde unter anderem die Ausweitung von Leistungen ohne Genehmigung sowie strukturelle Defizite, also Verstöße gegen die Mindestvoraussetzungen für eine Zulassung.
Im weiteren Verfahren legte die Einrichtung einen Widerspruch ein und durchlief zwischen März und Juni 2025 mehrere Phasen zur Korrektur der Baupläne unter technischer Aufsicht des Ministeriums. Im Juli 2025 wurde zwar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die angepassten Pläne ausgestellt. Am 20. August 2025 unterzeichneten die Vertreter des Zentrums jedoch auch eine Vereinbarung, in der sie erklärten, dass sich die Einrichtung im Umbau befinde und keine Gesundheitsleistungen anbiete.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls am 26. März 2026, bei dem Geraldín Hernández starb, verfügte das Zentrum laut Ministerium dennoch über keine gültige Zulassung für chirurgische Eingriffe. Zudem habe die zuvor verhängte vorläufige Schließung mit entsprechenden Betriebsbeschränkungen weiterhin bestanden.
Für das Gesundheitsministerium ist der Fall ein klarer Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen. Die Behörde leitete nach eigenen Angaben die vorgesehenen weiteren Schritte ein und rief zugleich alle öffentlichen, privaten und unabhängigen Gesundheitsdienstleister dazu auf, die gesetzlichen Zulassungs- und Kontrollvorgaben strikt einzuhalten, um Sicherheit und Qualität in der Versorgung zu gewährleisten.

