Die Generaldirektion der haitianischen Zollbehörde (AGD) hat neue Maßnahmen für die Einfuhr ausländischer Waren über die Landgrenze zur Dominikanischen Republik erlassen.
In einer offiziellen Mitteilung informiert die AGD Wirtschaftsteilnehmer, Transportunternehmen (See-, Luft- und Landverkehr), Importeure, Zollstellenleiter, Zollpersonal sowie die Öffentlichkeit darüber, dass ab Montag, dem 7. April 2025, die Zollämter an der haitianisch-dominikanischen Grenze nicht mehr befugt sind, Waren aus dem Ausland entgegenzunehmen, die über die Dominikanische Republik ins Land gelangen.
Die Maßnahme beruht auf Anweisungen des haitianischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Rundschreiben Nr. 001, Referenz: DAJ/BM/AGD/03-25/00479) sowie auf dem haitianischen Zollgesetz. Demnach müssen alle Waren aus dem Ausland, die über dominikanisches Territorium transportiert werden, auf dem Seeweg nach Haiti eingeführt werden, wo sie zollrechtlich verarbeitet werden.
Beschlagnahmungen an der Grenze
Das Rundschreiben weist die Verantwortlichen der Grenzzollämter an, sämtliche Waren zu beschlagnahmen, die entgegen dieser Vorschriften auf dem Landweg nach Haiti gelangen.
Die AGD kündigte an, gemeinsam mit der Nationalpolizei Haitis (PNH) und den Streitkräften Haitis (FADH) die Überwachung entlang der gesamten Landgrenze zu verstärken, um die Einhaltung der neuen Regelung sicherzustellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen sowohl verwaltungstechnische Sanktionen als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, wie sie im geltenden Recht vorgesehen sind.
Die AGD ruft alle Leiter von Zollstellen auf, die vollständige und strikte Umsetzung dieser Bestimmungen zu garantieren.
Diese Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund der verschärften Maßnahmen der dominikanischen Regierung unter Präsident Luis Abinader, insbesondere im Zusammenhang mit der Abschiebung tausender Haitianer, die sich illegal in der Dominikanischen Republik aufhalten.
