USAID-Fall

Journalisten erstatten Strafanzeige wegen Verleumdung

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Die Journalisten Marino Zapete, Edith Febles, Altagracia Salazar sowie die Fernsehproduzentin Mariasela Álvarez haben bei der Staatsanwaltschaft des Nationaldistrikts Strafanzeigen wegen Verleumdung und Ehrverletzung gegen vier Medienschaffende eingereicht, die auf digitalen Plattformen tätig sind.

Die Informationen wurden von einem Rechtsbeistandsteam veröffentlicht, das die Kläger vertritt. Dieses setzt sich aus den Anwälten Edwin Acosta, Patricia Santana Nina, Dangela Ramírez Guzmán und Carlos Alberto Polanco Rodríguez zusammen.

Die Anzeigen richten sich gegen Juan Aníbal Arrendel Núñez, Alfredo de Dios de la Cruz Carvajal, Pedro Manuel Casals García und Aquiles Jiménez Fernández, denen die Kläger die wiederholte Verbreitung verleumderischer und beleidigender Aussagen auf digitalen Kanälen vorwerfen.

„Die Aussagen von Arrendel, De la Cruz, Casals und Jiménez haben die Grenzen der legitimen Meinungsfreiheit überschritten und sind zu persönlichen Angriffen mit gravierenden Auswirkungen auf die Reputation geworden“, erklärten die Anwälte in einer offiziellen Pressemitteilung.

Obwohl sich jede der Klagen auf individuelle Umstände bezieht, verfolgen sie laut den Anwälten ein gemeinsames Ziel: „Den öffentlichen Raum zu reinigen, respektvolle Debatten zu fördern und eine demokratische Kultur zu stärken, in der Meinungsverschiedenheiten argumentativ und nicht durch Beleidigungen ausgetragen werden.“

Die Kläger bekräftigten ihr Bekenntnis zum Rechtsstaat und zur angemessenen Nutzung institutioneller Wege zur Beilegung von Konflikten. „Freiheit darf nicht mit Straflosigkeit verwechselt werden“, betonten sie in dem an die Redaktion gesandten Schreiben.

Die Erklärung endet mit einem Appell an ein demokratisches Miteinander, gegenseitigen Respekt und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Freiheiten – als Werkzeuge des gesellschaftlichen Aufbaus, nicht der persönlichen Zerstörung.

Die Anwälte betonten zudem, dass es ihnen nicht darum gehe, den öffentlichen Diskurs einzuschränken oder Kritik zu unterdrücken, sondern die Gesellschaft vor dem missbräuchlichen Einsatz von Medienplattformen zum Zweck der Verleumdung, Beleidigung und Desinformation zu schützen – insbesondere dann, wenn dadurch der Ruf und die Würde von Personen im öffentlichen Leben beschädigt werden.