Verbot der Verbreitung von Wahlumfragen in der DR

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Ab Samstag, den 10. Februar, acht Tage vor den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag, ist die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse von Wahlumfragen in der Dominikanischen Republik verboten, so die Zentrale Wahlbehörde (JCE).

EINSTELLUNG DES WAHLKAMPFES

Ebenso warnte die Behörde, dass es ab Donnerstag, den 15. Februar 2024, 24 Uhr, verboten ist, missionarische Handlungen, öffentliche Veranstaltungen in offenen oder geschlossenen Räumen sowie Demonstrationen oder öffentliche Versammlungen mit politischem Charakter durchzuführen.

Auch Wahlpropaganda durch Zeitungen, Radio, Fernsehen, Werbung, Plakate, Vorhänge und ähnliche Mittel wird nicht erlaubt sein.

VERBOT DES VERKAUFS VON GETRÄNKEN

Ab 24 Stunden vor der Wahl, d.h. ab 7.00 Uhr am Samstag, den 17. Februar, dürfen bis zwölf Stunden nach Ende der Wahl, d.h. bis 5.00 Uhr am Montag, den 19. Februar, keine alkoholischen Getränke verkauft oder in irgendeiner Form verteilt werden.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Artikels sind Hotelbetriebe in touristischen Gebieten sowie in anderen Teilen des Landes.

ARBEITSFREIER TAG

Der GBA teilte mit, dass der 18. Februar, der Tag der Kommunalwahlen in der Dominikanischen Republik, kein Arbeitstag ist, wie im Gesetz 20-23 über das Wahlsystem festgelegt.

Zu den in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen erläuterte die JCE, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Arbeitnehmern die für die Stimmabgabe erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen, ohne dass deren Gehälter und andere Rechte beeinträchtigt werden, wenn die Arbeit nicht unterbrochen werden kann.