Die dominikanische Vergabebehörde DGCP hat eine öffentliche Ausschreibung der Stadtverwaltung von San Cristóbal vorläufig gestoppt. Dabei geht es um einen Auftrag über RD$240 Millionen für die Sammlung und den Transport von festen Abfällen in den Jahren 2026 bis 2028.
Nach Angaben der Dirección General de Contrataciones Públicas wurden bei einer vorbeugenden Prüfung mögliche Verstöße gegen das Vergabegesetz 47-25 festgestellt. Die Behörde erließ deshalb die Verwaltungsmaßnahme MONITOREO-34-2026 und setzte das Verfahren unmittelbar aus.
Zu den beanstandeten Punkten gehört laut DGCP, dass vorgeschriebene Vorstudien gefehlt hätten. Zudem seien mehrere Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen widersprüchlich oder möglicherweise unverhältnismäßig formuliert worden.
Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt
Die DGCP bemängelte unter anderem Vorgaben zu bereits vorhandenen Betriebseinrichtungen sowie Fristen für entsprechende Verpflichtungserklärungen.
Kritisiert wurde außerdem die Kombination verschiedener Voraussetzungen. Dazu gehörten nach Angaben der Behörde Erfahrungen in dicht besiedelten Gemeinden und gleichzeitig die Forderung nach einem lokalen Geschäftssitz.
Auch bei der Unterscheidung zwischen rechtlichem Firmensitz und tatsächlichen Betriebsstandorten habe es Unklarheiten gegeben.
Nach Einschätzung der DGCP könnten diese Bedingungen die Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Beteiligung sowie der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit beeinträchtigen.
Verbindungen zu Unternehmen werden geprüft
Im Rahmen der Kontrolle untersuchte die Vergabebehörde auch die technischen Unterlagen des Unternehmens Producciones D&P San Cristóbal, das im Verfahren zugelassen worden war.
Nach Angaben der DGCP weisen Mietverträge für vorgesehene Betriebsflächen Alicia Aurora Uribe Domínguez und Vlamirdi Agustín Ruiz de la Rosa als Eigentümer aus.
Ruiz de la Rosa gehörte laut den von der Behörde geprüften Unternehmensunterlagen bis 2023 einem Verwaltungsorgan des Unternehmens an. Die DGCP erklärte außerdem, dass zwischen ihm und dem Bürgermeister von San Cristóbal, Dionisio de la Rosa Rodríguez, eine familiäre Verbindung bestehe.
Die Behörde führt diese Angaben als Teil ihrer Prüfung und Due-Diligence-Untersuchung auf. Der vorliegende Ausgangstext enthält keine Feststellung, dass daraus bereits ein rechtswidriges Verhalten abgeleitet wurde.
Die Ausschreibung wurde über das elektronische Vergabesystem SECP unmittelbar ausgesetzt. Auch die Stadtverwaltung von San Cristóbal wurde offiziell über die Entscheidung informiert.
Die DGCP prüft nun weiter, unter welchen Bedingungen das Vergabeverfahren strukturiert wurde und welche Konsequenzen sich aus den festgestellten Auffälligkeiten ergeben.
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