Neun Jahre nach Inkrafttreten des Verkehrsgesetzes 63-17 ist offenbar weiter unklar, wie in der Dominikanischen Republik mit Fahrzeugen verfahren wird, die nach einer Sicherstellung länger als 90 Tage nicht abgeholt werden. Recherchen von Listín Diario zeigen, dass selbst die zuständigen Behörden den Ablauf von öffentlichen Versteigerungen nur unzureichend kennen.
Beschlagnahmungen von Motorrädern, Autos und anderen Fahrzeugen gehören für die Digesett zum Alltag. Nach dem Abschleppen und der Einlagerung in einem Verwahrzentrum endet die Aufgabe der Verkehrspolizei jedoch nicht automatisch mit einer klar geregelten Weiterverarbeitung. Genau an diesem Punkt beginnen laut dem Bericht die Unsicherheiten.
Das Gesetz 63-17 über Mobilität, Landtransport, Verkehr und Straßenverkehrssicherheit sieht vor, dass Eigentümer ihr Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen zurückfordern können. Wird diese Frist überschritten, kann das Fahrzeug grundsätzlich in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden. Mit dem Erlös sollen die entstandenen Kosten gedeckt werden, darunter Abschleppdienst, Verwahrung und Veröffentlichung der Listen. Bleibt danach ein Überschuss, steht dieser dem Eigentümer zu. Wird auch dieser Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen eingefordert, fällt er endgültig an den Staat.
In der Praxis scheint dieses Verfahren jedoch kaum oder gar nicht umgesetzt worden zu sein. Weder die Digesett noch das Intrant konnten laut der Recherche klar darlegen, wie der Prozess derzeit tatsächlich abläuft oder ob in den vergangenen Jahren überhaupt reguläre Versteigerungen stattgefunden haben.
Eine nicht namentlich genannte Quelle innerhalb der Digesett erklärte, es habe Phasen gegeben, in denen Fahrzeuge an das Intrant zur Versteigerung übergeben worden seien. Andere Fahrzeuge seien hingegen entfernt oder als Schrott behandelt worden. Ein einheitliches Verfahren für alle Fälle habe es demnach nicht gegeben.
Ein sichtbares Beispiel für die jahrelange Ansammlung beschlagnahmter Fahrzeuge war das frühere Fahrzeugverwahrzentrum El Coco. Dieses wurde später geschlossen. Am 24. Mai 2025 eröffnete Präsident Luis Abinader stattdessen das neue nationale Fahrzeugrückhaltezentrum Cenvarve an der Umgehungsstraße von Santo Domingo bei La Cuaba im Landkreis Pedro Brand.
Tausende Fahrzeuge nicht abgeholt
Nach Angaben der Digesett wurden zwischen dem 1. Januar und dem 22. Dezember 2025 in den acht Verwahrzentren der Behörde insgesamt 25.261 Motorräder und 10.015 weitere Fahrzeuge sichergestellt.
Im selben Zeitraum wurden 20.334 Motorräder und 8.253 Fahrzeuge wieder herausgegeben. Damit verblieben zusätzlich zum bereits bestehenden Bestand 4.927 Motorräder und 1.762 Autos in den Verwahrzentren oder waren dort über längere Zeit nicht von ihren Eigentümern abgeholt worden.
Aus den vorliegenden Statistiken geht nicht hervor, aus welchen konkreten Gründen jedes einzelne Fahrzeug abgeschleppt oder einbehalten wurde. Das Gesetz erlaubt solche Maßnahmen jedoch bei verschiedenen Verkehrsverstößen.
Veröffentlichungen blieben aus
Ein zentraler Punkt des gesetzlichen Verfahrens wurde offenbar ebenfalls nicht umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet das Intrant dazu, monatlich Listen aller vorübergehend entfernten Fahrzeuge in digitalen Medien und auf seiner Website zu veröffentlichen, damit Eigentümer informiert werden und ihre Fahrzeuge rechtzeitig zurückfordern können.
Laut dem Bericht wurden solche Listen jedoch nie veröffentlicht. Das Intrant erklärte dazu, dass diese Aufgabe gemäß Dekret 348-25 künftig über die digitalen Kanäle des Fideikommisses ParquéaT RD erfolgen solle. Eine Prüfung der entsprechenden Website habe jedoch gezeigt, dass auch dort bislang keine derartigen Listen veröffentlicht worden seien.
Damit lag es in der Praxis häufig am Eigentümer selbst, auf eigene Faust herauszufinden, ob das Fahrzeug abgeschleppt worden war. Gerade wenn der Fahrer beim Abschleppen nicht anwesend war, konnte dies dazu führen, dass die 90-Tage-Frist unbemerkt verstrich.
Nach Angaben des Intrant befindet sich derzeit eine spezielle Verordnung zur Regelung dieser Verfahren in Ausarbeitung. Zugleich erklärte die Behörde, in ihren Archiven seien keine Informationen über bereits versteigerte Fahrzeuge gefunden worden. Entsprechend lägen auch keine Angaben zu eingenommenen Beträgen, Kostenaufstellungen, Bußgeldern, Überschüssen oder späteren Forderungen von Eigentümern vor.
Der Bericht zeichnet damit das Bild eines gesetzlich vorgesehenen, praktisch aber kaum nachvollziehbaren Verfahrens. Für Betroffene bedeutet das vor allem mangelnde Transparenz darüber, wo sich ein sichergestelltes Fahrzeug befindet, wie lange es dort bleibt und was nach Ablauf der Frist damit geschieht.
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