Die Abfindung ist in Artikel 80 des Arbeitsgesetzes der Dominikanischen Republik festgelegt. Im Grunde handelt es sich um einen kumulativen Betrag, den der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlen muss, wenn dieser beschließt, auf seine Dienste zu verzichten.
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Entscheidet sich der Arbeitnehmer, von sich aus zu kündigen, so hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung oder „Liquidation“, wie dieses Recht auch genannt wird.
Wie wird sie berechnet? In Artikel 80 des Arbeitsgesetzes heißt es: „Der Arbeitgeber, der die Entlassung vornimmt, muss dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen, deren Höhe nach folgenden Regeln festgelegt wird:
- nach einer ununterbrochenen Arbeitszeit von mindestens drei und höchstens sechs Monaten einen Betrag in Höhe von sechs Tageslöhnen.
- Nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten und höchstens einem Jahr einen Betrag in Höhe von 13 Tageslöhnen.
- Nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr und höchstens fünf Jahren einen Betrag in Höhe von 21 Tageslöhnen für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
- Nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von mindestens fünf Jahren einen Betrag in Höhe von 23 Tageslöhnen für jedes geleistete Dienstjahr.
Jeder Bruchteil eines Jahres, der länger als drei Monate dauert, wird gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels gezahlt“.
BERECHNUNG
Ein Beispiel (mit Absatz oder Ziffer 3): Angenommen, Sie arbeiten seit vier Jahren in einem Unternehmen mit einem Gehalt von 30.000 RD$ pro Monat und Ihr Arbeitgeber beschließt, Sie zu entlassen, d. h. Ihnen zu kündigen.
Um Ihre Abfindung zu ermitteln, müssen Sie auf der Grundlage Ihres derzeitigen Gehalts berechnen, wie viel Sie für jeden Arbeitstag erhalten.
Dies geschieht folgendermaßen: Teilen Sie Ihr Gehalt von 30.000 durch 23,83, also die Anzahl der Arbeitstage im Monat, nach der geltenden Regelung. Das Ergebnis wäre 1.258,91 RD$.
Da er für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf 21 Tage hat (siehe Ziffer 3), muss er 1.258,91 mit 21 multiplizieren, was 26.437,11 RD$ ergibt. Dieser Betrag wird dann mit der Anzahl der Arbeitsjahre multipliziert, die in diesem Fall vier beträgt. 26.437,11 mal 4 ist gleich 105.748,44 RD$. Das ist die Höhe der Abfindung, wenn man das Beispiel des Artikels 80 Absatz 3 zugrunde legt.
Die anderen Fälle richten sich nach den zeitlichen und gehaltsmäßigen Gegebenheiten der einzelnen Arbeitnehmer.
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