Wer ab heute im Nationaldistrikt (Distrito Nacional) falsch parkt, zahlt nicht nur eine Strafe von 5.000 dominikanischen Pesos (RD$), sondern läuft auch Gefahr, dass sein Fahrzeug vom Staat versteigert wird, wenn es nicht innerhalb von 90 Tagen abgeholt wird. Der Erlös dient dazu, die Kosten für Abschleppdienst, Verwahrung und Veröffentlichung zu decken.
Obwohl die eigentliche Verkehrsstrafe für Falschparken laut Gesetz bei RD$1.000 liegt, beträgt die neue Gebühr im Rahmen der aktuellen Regelung nun RD$5.000. Grund dafür ist, dass die Fahrzeughalter zusätzlich für das Abschleppen und die Lagerung des Fahrzeugs aufkommen müssen.
Gesetzliche Grundlage:
Diese Maßnahme beruht auf dem Artikel 242 des Gesetzes 63-17 über Mobilität, Straßenverkehr, Transport und Verkehrssicherheit, demzufolge die Gebühren laut Steuergesetzbuch festgelegt werden.
Die Durchsetzung erfolgt im Rahmen des Programms „RD se mueve“, das darauf abzielt, den Verkehr im Großraum Santo Domingo zu entlasten. Die Maßnahme befindet sich in der dritten Phase, in der unter anderem das Linksabbiegen auf wichtigen Hauptstraßen untersagt wurde.
Was genau steht im Gesetz?
- Artikel 242, Absatz I: Abgeschleppte Fahrzeuge dürfen nur den Eigentümern übergeben werden, die im nationalen Fahrzeugregister eingetragen sind, oder den Käufern, sofern ein Verkauf oder eine Besitzübertragung nachgewiesen wird. Wenn der Eigentümer das Fahrzeug nicht persönlich abholen kann, kann er eine bevollmächtigte Person entsenden.
- Absatz II: Ab dem zweiten Tag der Verwahrung (nach Ablauf von 24 Stunden) wird für jeden weiteren Tag ein Zuschlag berechnet, dessen Höhe ebenfalls im Steuergesetzbuch geregelt ist.
Ausnahme bei gestohlenen Fahrzeugen:
Wurde das Fahrzeug vor dem Abschleppen als gestohlen gemeldet und liegt eine entsprechende polizeiliche Anzeige vor, entfällt der Zuschlag. In diesem Fall muss der Eigentümer lediglich die Kosten für den Abschleppdienst und die Verwahrung zahlen (Absatz III).
Versteigerung und Anspruch auf den Erlös:
Absatz II: Bleibt nach Abzug aller Kosten (Abschleppung, Lagerung, Veröffentlichung) ein Überschuss aus der Versteigerung, wird dieser dem registrierten Eigentümer oder nachgewiesenen Käufer innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt. Wird der Betrag in diesem Zeitraum nicht eingefordert, fließt er in die zentrale Staatskasse.
Artikel 243 sieht vor, dass das Instituto Nacional de Tránsito Terrestre (Intrant) jeden Monat online eine Liste aller abgeschleppten Fahrzeuge veröffentlicht. Die Frist zur Abholung beträgt 90 Tage und ist nicht verlängerbar. Nach Ablauf dieser Frist darf das Fahrzeug durch die Regierung öffentlich versteigert werden.
