DNCD drängt auf modernere Drogengesetze

DNCD fordert Reform des dominikanischen Drogengesetzes

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Die dominikanische Antidrogenbehörde DNCD fordert eine umfassende Reform des Drogengesetzes 50-88. Nach Ansicht ihres Präsidenten, Vizeadmiral José Manuel Cabrera Ulloa, reicht die seit 1988 geltende Regelung nicht mehr aus, um neue Formen des organisierten Drogenhandels wirksam zu verfolgen.

Cabrera Ulloa erklärte im Nationalkongress, dass insbesondere synthetische Drogen im bestehenden gesetzlichen Rahmen nicht ausreichend berücksichtigt würden. Dabei handelt es sich um Substanzen, die chemisch hergestellt werden und deren Verbreitung nach Einschätzung der Behörde ein wachsendes Problem darstellt.

Die Dominikanische Republik müsse ihre Gesetzgebung deshalb stärker an internationale Standards anpassen.

Verschwörung und Wiederholungstäter im Fokus

Ein weiterer Punkt, den die DNCD in einer Reform verankert sehen möchte, ist der Tatbestand der Verschwörung. Dadurch könnten Ermittlungen nach Darstellung Cabrera Ulloas bereits in einem frühen Stadium eines geplanten Drogengeschäfts ansetzen und nicht erst nach dem tatsächlichen Transport oder Verkauf illegaler Substanzen.

Als Beispiel verwies er auf Regelungen in den Vereinigten Staaten, wo entsprechende Straftatbestände seit Jahren bei internationalen Drogenermittlungen eingesetzt werden.

Zudem fordert der DNCD-Präsident schärfere Strafen für Wiederholungstäter. Nach seinen Angaben gebe es Personen, die mehrfach wegen Drogendelikten festgenommen würden, dennoch aber weiterhin nur mit vergleichsweise niedrigen Strafen rechnen müssten.

Cabrera Ulloa sprach sich außerdem dafür aus, synthetische und chemisch hergestellte Drogen ausdrücklich in das Gesetz aufzunehmen. Diese Substanzen seien seiner Einschätzung nach besonders gefährlich für Gesundheit und Leben.

Die Äußerungen fielen während eines Workshops im Senat zu den Herausforderungen der Drogengesetzgebung in der Dominikanischen Republik. Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) organisiert.

Nach Angaben des Ausgangstextes prüfen Mitglieder des Senats derzeit Vorschläge, die von der Generalstaatsanwaltschaft ausgearbeitet worden sein sollen. Konkrete Inhalte oder ein Zeitplan für ein mögliches Gesetzgebungsverfahren wurden jedoch nicht genannt.

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