Die dominikanische Zentralbank Banco Central de la República Dominicana (BCRD) hat Forderungen eines Baukonsortiums über rund fünf Millionen US-Dollar zurückgewiesen. Nach Darstellung der Zentralbank ist das zugrunde liegende Urteil noch nicht rechtskräftig, da der Fall derzeit vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wird.
Der Streit betrifft Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen internationalen Flughafens Herrera. Im August 2004 hatte die Zentralbank dem Consorcio Mendes Junior-Méndez Cabral Rechte an einer Fläche von 5.000 Quadratmetern übertragen. Die Übertragung war Teil eines staatlichen Mechanismus zur Begleichung von Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die am Ausbau der Autopista Duarte beteiligt waren.
Nach Angaben des Banco Central habe die Institution ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und dem Konsortium den entsprechenden Eigentumstitel übergeben. Die Vermessung und Aufteilung des Grundstücks habe laut Vertrag in der Verantwortung des Konsortiums gelegen.
Der Konflikt entstand später, weil das Unternehmen nach eigenen Angaben die Fläche nicht tatsächlich in Besitz nehmen konnte. Andere Vertragspartner hätten zuvor bereits Vermessungs- und Abgrenzungsarbeiten innerhalb derselben Parzelle durchgeführt.
2017 leitete das Konsortium ein weiteres Gerichtsverfahren ein und verlangte die Auflösung des Vertrags sowie Schadenersatz. Eine Zivil- und Handelskammer des Berufungsgerichts des Distrito Nacional entschied zugunsten des Konsortiums.
Der Banco Central betont jedoch, dass dieses Urteil noch nicht endgültig sei. Die Entscheidung wurde nach Angaben der Institution vor der Suprema Corte de Justicia angefochten. Je nach Ausgang könnten anschließend weitere Rechtsmittel vor dem Verfassungsgericht möglich sein.
Die Zentralbank kritisierte außerdem Versuche des Konsortiums, die zugesprochene Summe bereits über Pfändungsmaßnahmen einzutreiben. Nach ihrer Auffassung werde damit versucht, ein noch nicht rechtskräftiges Urteil durchzusetzen.
Zur Unterstützung ihrer Position verweist die Institution auf einen technisch-katasterrechtlichen Bericht vom 6. März 2026. Dieser soll bestätigen, dass das Konsortium weiterhin als Eigentümer der 5.000 Quadratmeter eingetragen sei und die betreffende Fläche verfügbar bleibe.
Der Banco Central wies zudem eine von ihm so bezeichnete mediale Druckkampagne zurück. Die endgültige Entscheidung über die Schadenersatzforderung liegt nun beim Obersten Gerichtshof.
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