Die dominikanische Migrationsbehörde Dirección General de Migración (DGM) hat neue Vorschriften für die Verlängerung temporärer Arbeitsgenehmigungen eingeführt. Grundlage ist die Resolution 001-2026, mit der die Einhaltung der bestehenden Gesetze konsequenter durchgesetzt werden soll.
Kernpunkt der neuen Regelung: Jeder Antrag – sowohl laufende als auch neue – muss zwingend auf einem formellen Arbeitsvertrag basieren, der beim Arbeitsministerium registriert ist. Eidesstattliche Erklärungen als Ersatz werden nicht mehr akzeptiert.
Mehr Kontrolle und klare Verfahren
Nach Angaben der Behörde dient die Maßnahme dazu, mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer zu schaffen und Unregelmäßigkeiten im bisherigen Verfahren zu korrigieren.
Die Verlängerung der Genehmigungen erfolgt künftig über die offizielle Online-Plattform und erfordert umfassende Nachweise. Dazu gehören unter anderem ein Schreiben des Arbeitgebers, der Arbeitsvertrag, die Registrierung bei der Sozialversicherung (TSS) sowie der Nachweis über die Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitgeber stärker in der Pflicht
Neu hervorgehoben wird auch die Verantwortung der Arbeitgeber. Sie müssen sicherstellen, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf des Vertrags in sein Herkunftsland zurückkehrt und dies mit den Behörden koordinieren.
Für Antragsteller gelten weiterhin formale Anforderungen wie ein Reisepass mit mindestens 18 Monaten Gültigkeit, ein medizinisches Attest, eine Migrationsgarantie sowie eine registrierte Adresse im genehmigten Arbeitsgebiet.
Klare Grenzen für Tätigkeiten
Die Behörde betont zudem, dass eine temporäre Arbeitserlaubnis nicht zur Ausübung informeller Tätigkeiten berechtigt. Dazu zählen etwa Arbeiten als Motoconcho-Fahrer, Taxifahrer, Straßenverkäufer oder Lieferdienstfahrer.
Verstöße können zur Aberkennung des Aufenthaltsstatus und zur Abschiebung führen. Auch Arbeitgeber müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie Arbeitskräfte ohne gültigen Vertrag beschäftigen.
Bestehende Regeln werden konsequenter umgesetzt
Die DGM stellt klar, dass die Resolution keine neuen gesetzlichen Anforderungen schafft, sondern bestehende Regelungen aus dem Migrationsgesetz 285-04 und dessen Ausführungsverordnung präzisiert und strenger durchsetzt.
Ziel ist eine besser strukturierte und transparentere Steuerung der Arbeitsmigration in der Dominikanischen Republik.

