Die dominikanische Zollbehörde Dirección General de Aduanas (DGA) verschärft ab dem 15. September die Regeln für Waren, die über die Dominikanische Republik im internationalen Transit nach Haiti transportiert werden. Ziel ist nach Angaben der Behörde, die Rückverfolgbarkeit der Ladungen zu verbessern und eine mögliche illegale Vermarktung innerhalb der Dominikanischen Republik zu verhindern.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört ein festes Zeitfenster für die Abfertigung. Waren mit Ziel Haiti dürfen das dominikanische Staatsgebiet künftig nur noch zwischen 8.00 und 13.00 Uhr verlassen. Sendungen, die nicht für den jeweiligen Tag eingeplant sind, müssen auf den folgenden Tag verschoben werden.
Zudem dürfen Unternehmen künftig höchstens 20 Container pro Abfertigung versenden. Anträge für Transitoperationen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus gestellt werden.
Stärkere Überwachung risikoreicher Transporte
Zolldirektor Nelson Arroyo erklärte, dass zusätzlich die Bereiche Nachrichtendienst, Kontrolle und Zoll-Sicherheit stärker in die Überwachung eingebunden werden sollen. Transporte, die anhand von Risikoprofilen als besonders auffällig eingestuft werden, sollen speziellen Kontroll- und Begleitmaßnahmen unterliegen.
Damit soll sichergestellt werden, dass Waren tatsächlich die angegebene Route einhalten und ihren deklarierten Bestimmungsort in Haiti erreichen. Auch an den wichtigsten Grenzübergängen sollen die Kontrollen verstärkt werden.
Hintergrund der Maßnahmen sind Bedenken aus Teilen der dominikanischen Wirtschaft, wonach als Transitware deklarierte Produkte möglicherweise vor Erreichen Haitis in den dominikanischen Markt gelangen könnten.
Die DGA betonte zugleich, dass die Dominikanische Republik den internationalen Warentransit nach Haiti nicht grundsätzlich untersagen könne, solange die Transporte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Nach Darstellung der Behörde ist das Land an internationale Vereinbarungen gebunden, darunter das revidierte Kyoto-Übereinkommen der Weltzollorganisation und Regelungen zur Transitfreiheit im Rahmen des GATT.
Die Aufgabe des dominikanischen Zolls bestehe daher darin, Warenströme zu kontrollieren und ihre Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, nicht jedoch rechtmäßigen internationalen Handel generell zu verhindern.
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