Im Verfahren zum Einsturz der Diskothek Jet Set in Santo Domingo haben Angehörige des verstorbenen Baseballspielers Octavio Dotel die Beschlagnahmung von Vermögenswerten der Eigentümer beantragt. Betroffen wären Antonio und Maribel Espaillat sowie deren Mutter Ana Grecia López.
Die Anwälte der Familie beantragten beim Ersten Untersuchungsgericht des Nationaldistrikts die Genehmigung, Vermögenswerte der Familie Espaillat in Höhe von 60 Millionen Pesos zu pfänden. Zusätzlich wollen sie eine Entschädigung von 300 Millionen Pesos sowie reale und persönliche Zwangsmaßnahmen gegen die Beschuldigten erreichen.
Parallel dazu wurden neun Nebenklagen zurückgezogen. Zugleich reichte die Familie von Johanna Rodríguez, der Ehefrau des ebenfalls verstorbenen AFP-Popular-Präsidenten Eduardo Grullón, eine eigene Klage gegen die Eigentümer der Diskothek ein.
Der Einsturz des Dachs der Diskothek Jet Set gilt als eine der schwersten Tragödien dieser Art in der Dominikanischen Republik. Bei dem Unglück starben 236 Menschen, rund 180 wurden verletzt.
Zu den Todesopfern gehörten neben Octavio Dotel auch der Merengue-Sänger Rubby Pérez, die Gouverneurin der Provinz Montecristi, Nelsy Cruz, der Modedesigner Martín Polanco sowie mehrere Angestellte des Unterhaltungsbetriebs.
Die zurückgezogenen Klagen betreffen mehrere Angehörige von Opfern. Sie waren Teil der privaten Anklagen gegen die Geschwister Espaillat und die Gesellschaft E y I, SRL, zu der die Diskothek gehörte.
Nach Angaben der beteiligten Anwälte wurden unter anderem Klagen von Manuel Antonio Brea de los Santos und Faviola de los Santos zurückgenommen. Auch weitere Vertreter von Angehörigen informierten das Gericht über den Rückzug einzelner Klagen.
Unabhängig davon legte die Familie von Johanna Rodríguez eine eigene Nebenklage vor. Ihre Anwälte beantragten, die rechtliche Einstufung des Falls zu ändern. Statt fahrlässiger Tötung soll der Vorfall aus ihrer Sicht als vorsätzliche Tötung behandelt werden.
Auch andere Vertreter von Angehörigen forderten eine härtere juristische Bewertung. Sie beantragten, Antonio und Maribel Espaillat wegen vorsätzlicher Tötung mit bedingtem Vorsatz vor Gericht zu stellen.
Darüber hinaus verlangen die Anwälte, dass auch Ana Grecia López sowie die Betreiberfirma der Diskothek als Beschuldigte in das Verfahren einbezogen werden.
Die vorläufige Anhörung gegen die Geschwister Espaillat wurde am Montag fortgesetzt. Dabei präsentierten zahlreiche Anwälte von Angehörigen der Todesopfer und Vertreter mehrerer Verletzter ihre Anträge.
Nach mehr als sieben Stunden vertagte Richter Reymundo Mejía Zorrilla die Anhörung auf den 27. April. Er lehnte zudem den Antrag ab, Zeugenaussagen in dieser Phase erneut vorzutragen.
Der Richter wies darauf hin, dass die vorläufige Anhörung nicht für Verhöre und Gegenverhöre vorgesehen sei. In diesem Verfahrensstadium werde geprüft, ob ausreichend Beweise vorliegen, um die Beschuldigten in ein Hauptverfahren zu schicken.
Die Staatsanwaltschaft fordert, Antonio und Maribel Espaillat vor Gericht zu stellen. Nach Darstellung der Ermittler sollen an der Infrastruktur der Diskothek Arbeiten vorgenommen worden sein, ohne die zuständigen Institutionen zu informieren.
Dadurch habe es keine offiziellen Aufzeichnungen über Inspektionen der Umbauten gegeben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Missachtung gesetzlicher Vorschriften und als Hinweis auf Fahrlässigkeit.
In der Anklage heißt es außerdem, interne Warnungen über den Zustand des Dachs seien ignoriert worden. Die Ermittler werfen den Beschuldigten vor, trotz erkennbarer Risiken Einsparungen priorisiert zu haben.
Der Fall bewegt die Dominikanische Republik weiterhin stark, weil die Tragödie Menschen aus sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen traf. Das Verfahren wird daher nicht nur strafrechtlich, sondern auch gesellschaftlich aufmerksam verfolgt.

