Reform bleibt unvollständig

Sozialversicherung: 25 Jahre nach Gesetz bleiben Lücken

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Am 9. Mai jährte sich die Verabschiedung des Gesetzes 87-01 zum dominikanischen System der sozialen Sicherheit zum 25. Mal. Die Reform gilt als wichtiger Einschnitt für Krankenversicherung, Renten, Arbeitsschutz und soziale Absicherung in der Dominikanischen Republik.

Das Gesetz schuf die Grundlage für eine breitere Gesundheitsversorgung von formell Beschäftigten sowie von Personen außerhalb des regulären Arbeitsmarktes. Zugleich führte es ein Rentensystem mit individueller Kapitalisierung, eine Arbeitsrisikoversicherung sowie Renten wegen Alter, Invalidität und für Hinterbliebene ein.

Im Gesundheitsbereich gilt weiterhin ein Basisplan für formelle Arbeitnehmer und ihre direkten Angehörigen. Dazu zählen Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren, beziehungsweise unter 21 Jahren, wenn sie studieren. Dieser Schutz betrifft sowohl das beitragsfinanzierte als auch das subventionierte System.

Der auf Sozialversicherung spezialisierte Anwalt Frank Aristy erklärte gegenüber elDinero, die Umsetzung des Gesetzes 87-01 habe einen deutlichen Vorher-Nachher-Effekt geschaffen. Die Versorgung bei Gesundheit, sozialem Schutz und Renten sei heute deutlich weiter entwickelt als vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Gleichzeitig weist Aristy darauf hin, dass auch 25 Jahre nach der Verabschiedung zentrale Bestandteile der Reform nicht umgesetzt seien. Dadurch würden Rechte formell Beschäftigter und selbstständiger Arbeitnehmer eingeschränkt. Verantwortlich macht er dabei insbesondere Versäumnisse des Consejo Nacional de la Seguridad Social (CNSS).

Zu den wichtigsten offenen Punkten zählt das beitragsfinanzierte, aber staatlich mitgetragene System für Selbstständige. Das Gesetz sieht drei Regime vor: das beitragsfinanzierte System für formelle Arbeitnehmer, das subventionierte System für Arbeitslose und Menschen mit geringen Einkommen sowie ein gemischt finanziertes System für Selbstständige.

Dieses „régimen contributivo subsidiado“ sollte unabhängige Fachkräfte, Techniker und Selbstständige schützen, deren Einkommen mindestens einem nationalen Mindestlohn entspricht. Vorgesehen sind Beiträge der Versicherten und ein staatlicher Zuschuss, der den fehlenden Arbeitgeberanteil ersetzt.

Nach Angaben Aristys hat der CNSS dieses System bisher nicht in Betrieb genommen.

Ein zweiter offener Punkt betrifft Rentner. Nach dem Gesetz sollen Alters- und Hinterbliebenenrentner unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Zugang zur Familienkrankenversicherung erhalten können.

Aristy kritisiert, dass der CNSS die entsprechenden Bestimmungen nicht umgesetzt habe. In der Praxis verlieren viele Arbeitnehmer beim Eintritt in die Altersrente ihren Krankenversicherungsschutz. Das führt zu Belastungen für Betroffene, Familien und Staat, gerade in einem Lebensabschnitt mit steigendem medizinischem Bedarf.

Ein dritter nicht erfüllter Punkt ist der sogenannte Anerkennungsbonus. Er betrifft Arbeitnehmer, die vor dem neuen System bereits Beiträge im früheren Rentensystem des inzwischen aufgelösten IDSS geleistet hatten.

Nach Artikel 43 des Gesetzes sollten diese Beschäftigten einen Bonus für ihre früheren Beiträge erhalten. Dieser Betrag sollte jährlich mit zwei Prozent verzinst werden, solange der Arbeitnehmer im neuen System weiter einzahlt. Bei Renteneintritt sollte er zusätzlich zu den späteren Beiträgen in die Rentenberechnung einfließen.

Laut Aristy wird auch diese Regelung nicht vollständig umgesetzt.

Ein weiterer offener Punkt betrifft Arbeitnehmer, die erst ab einem Alter von 45 Jahren in das formelle System einzahlen. Wer in diesem Alter eine formelle Beschäftigung beginnt, kann bis zum regulären Rentenalter oft nicht genügend Kapital für eine Mindestrente ansparen.

In solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Staat die fehlenden Mittel ergänzt, damit die betroffene Person eine Mindestrente erreichen kann. Auch diese Verpflichtung sei bislang nicht wirksam umgesetzt.

Der fünfte Punkt betrifft die medizinische Versorgung nach nicht arbeitsbedingten Verkehrsunfällen. Das Gesetz sieht vor, dass diese Leistungen über eine Prämie in der obligatorischen Kfz-Versicherung finanziert werden.

Nach Angaben Aristys wurde diese Regelung nicht wie vorgesehen umgesetzt. Stattdessen werde die Deckung über Mittel des Gesundheitssystems finanziert, mit einer Kopfpauschale von RD$22,31 an die Gesundheitsrisikoverwalter ARS.

Dadurch würden Mittel gebunden, die eigentlich zur Erweiterung des Basisplans der Familienkrankenversicherung genutzt werden könnten.

Der sechste offene Punkt ist die Umsetzung der primären Gesundheitsversorgung. Artikel 152 des Gesetzes sieht eine erste Versorgungsebene als Eingang in das Gesundheitsnetz vor.

Dieses Modell soll Patienten zunächst eine grundlegende professionelle Betreuung bieten. Von dort aus könnten sie je nach Bedarf an ambulante Versorgung, Krankenhäuser oder Fachärzte weitergeleitet werden.

Nach Einschätzung Aristys würde diese erste Versorgungsebene die Kosten der sozialen Sicherheit deutlich senken, zumal sie für Patienten ohne Zuzahlung vorgesehen ist.

Der Widerstand gegen die Umsetzung komme jedoch vor allem aus Teilen der spezialisierten Ärzteschaft, deren direkte Einnahmen aus Facharztkonsultationen dadurch begrenzt werden könnten.

Nach 25 Jahren zeigt sich damit ein gemischtes Bild. Das Gesetz 87-01 hat den sozialen Schutz in der Dominikanischen Republik deutlich ausgebaut. Gleichzeitig bleiben wichtige Elemente offen, die besonders Selbstständige, Rentner, ältere Berufseinsteiger und Patienten im Gesundheitssystem betreffen.

Die Debatte macht deutlich, dass soziale Sicherheit nicht allein durch gesetzliche Regelungen entsteht. Entscheidend ist, ob Institutionen die vorgesehenen Rechte dauerhaft, vollständig und nachvollziehbar umsetzen.

Sozialversicherung betrifft nicht nur Arbeitnehmer und Rentner. Sie ist ein zentrales Element für gesellschaftliche Stabilität, Gesundheitsversorgung und Vertrauen in staatliche Institutionen.