Stromkunden in der Dominikanischen Republik können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung für Versorgungsunterbrechungen verlangen. Grundlage dafür sind nach dem vorliegenden Bericht Bestimmungen des Gesetzes 186-07 sowie weitere Regelungen zum Schutz der Nutzer elektrischer Energie.
Das Gesetz 186-07, das die frühere Regelung 125-01 änderte, sieht in Artikel 93 vor, dass Stromversorger regulierte Kunden für nicht gelieferte elektrische Energie entschädigen müssen, wenn Unterbrechungen dem Unternehmen oder Fehlern im Versorgungssystem zuzurechnen sind.
Die Höhe und konkrete Ausgestaltung der Entschädigung werden demnach von der Superintendencia de Electricidad festgelegt. Nach dem Gesetz darf die Entschädigung für die nicht gelieferte Energie jedoch nicht weniger als 150 Prozent des entsprechenden Stromtarifs betragen.
Für die Feststellung der Verantwortlichkeit ist ein Verfahren innerhalb des Stromgroßhandelsmarktes vorgesehen. Ein zuständiger Ausschuss soll dabei ermitteln, welcher Marktteilnehmer für die nicht gelieferte Energie verantwortlich ist. Die Superintendencia de Electricidad legt anschließend Form und Bedingungen der Entschädigung fest.
Beschwerden zunächst beim Stromversorger
Auch für Beschwerden und Reklamationen bestehen festgelegte Verfahren. Das Dekret 555-02 regelt in den Artikeln 443 bis 450 unter anderem die Rechte der Kunden gegenüber den Stromversorgern.
Demnach haben Kunden das Recht, Beschwerden oder Reklamationen bei ihrem jeweiligen Verteilunternehmen einzureichen und eine schriftliche Antwort zu erhalten. Reklamationen können per Brief, telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Wichtig ist dabei ein Nachweis beziehungsweise eine Reklamationsnummer.
Bei Problemen mit der Abrechnung soll eine Antwort laut dem Bericht innerhalb von drei bis zehn Tagen erfolgen. Für technische Probleme gelten je nach Art der Störung unterschiedliche Fristen.
Solange eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation über eine Stromrechnung noch nicht entschieden ist, darf der Versorger nach den genannten Regelungen den Anschluss nicht wegen der beanstandeten Rechnung sperren.
Ist ein Kunde mit der Entscheidung des Stromversorgers nicht zufrieden, kann er sich anschließend an die Oficina de Protección al Consumidor de Electricidad (Protecom) wenden. Während dieses Verfahrens soll die Stromversorgung bestehen bleiben. Wurde sie bereits unterbrochen, ist nach einer entsprechenden Mitteilung von Protecom eine Wiederherstellung vorgesehen.
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